schöne Zwischenfrucht
Agrarökologische Ackernutzung wird gefördert
Es gibt wohl kaum ein Bereich der Landwirtschaft für den es aus Brüssel keine Fördermittel gibt. Für alle Teilbereich wird daher kräftig uns Geld gerungen und eifrig gestritten. Ob dann alle Maßnahmen und Förderungen immer sinnvoll sind bleibt hingestellt. Die hier beschriebene Förderung soll der ökologischen Ackernutzung dienen. Grundsätzlich doch eine gute Investition. Hier folgt das Beispiel aus Bayern. Das bayerische Kulturlandwirtsschaftsprogramm belohnt zukünftig freiwilliges Umweltengagement. So stehen Fördergelder zur Verfügung wenn beispielsweise an Randstreifen von Gewässern Blühflächen, Hecken oder Streuobst angebaut werden. Diese Maßnahmen führen zu wertvollen Bodenschutz bzw. zum Gewässerschutz und erhöhen damit die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft.
Lebensräume schaffen
Ziel dieses Förderungsprogramms ist es Nischenplätze zu schaffen,um zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflächen und natürlichen Lebensräume, die Grundlage für viele verschiedene Tierarten bereitstellen. Diese Übergangsgebiete sollen für Bienen und Insekten ein ausreichendes Nahrungsangebot bereitzustellen, zum Beispiel durch Ansaat von Bienenweiden oder bunten Wiesenmischungen. Steht genügend Nahrung zur Verfügung ließen sich so auch leistungsfähige Bienenvölker aufbauen. Neben den Bienen entsteht auch für andere Wildtiere ein wertvoller Schutz- bzw. Lebensraum. So bieten die mehrjährigen Blühflächen für Hasen oder Rebhühner Deckungsmöglichkeiten. In speziellem Saatgut gibt es neben blühfreudigen Wiesenblumen auch Beimischungen für hochwüchsige und vor allem winterharte Sträucher, die den Wildtieren Schutz geben sollen.
Was gefördert wird
Für die beantragten Flächen wird ein ökologisches Konzept erstellt, die notwenigen Schritte und Pflege regelt. Die Anlage kann für die Vertragsdauer von 5 Jahren festgelegt werden. Bereits im ersten Jahr wird sich der Mehrnutzen für die Tier, aber auch für den Menschen einstellen. Neben der Anlage von Blühfläche sind als Maßnahmen auch das anpflanzen von Hecken oder Streuobst oder Baumreihen geplant. Wichtig ist bei Förderung, dass die Fläche ein Jahr vor Beantragung landwirtschaftlich genutzt wurden, bei der Flächenbeschränkung gibt es eine 30% Regelung, je nach Gesamtfläche und Betriebsgröße. Die Verwendung von Pflanzenschutzmittel ist grundsätzlich verboten und auch sonstige Bodenbearbeitungen sind nicht erlaubt.